Entstehen Kosten für Atteste und Briefe?
Die Kosten für die Behandlungen trägt die zuständige Krankenkasse.
Ärztliche Atteste und Briefe, die nicht an den behandelnden Arzt bzw. auf Verlangen der Krankenkasse erstellt werden, sind gebührenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet.
Dafür müssen wir folgende Beiträge erheben:
- Arztbrief/ausführliches Attest: ab 5,36 € - ca. 30,00 €
- Gutachten je nach Aufwand: ab 35,00 € - ca. 160,00 €
- Fahrtkostenbescheinigung: 5,36 €
- Nachteilsausgleich: 15,15 €
- Fotokopien pro Seite auf eigenen Wunsch: 0,50 €